Die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 20.12.2017 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Münster vom 05.12.2017 -
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 8149,33 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Parteien streiten Beschwerdeverfahren über die Zulässigkeit des Rechtsweges für die vom Kläger im Wege der Stufenklage geltend gemachten Auskunfts- und Zahlungsansprüche, einen Zahlungsanspruch sowie die im Wege der Widerklage von den Beklagten erhobene negative Feststellungsklage.
1. 2.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|