LAG Köln - Urteil vom 30.04.2003
3 Sa 756/02
Normen:
BGB § 320 ; BGB § 611 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 26.03.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 4285/01

Umfang der Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers bei Vergütungsverweigerung wegen unzureichender Arbeitsleistung des Arbeitnehmers

LAG Köln, Urteil vom 30.04.2003 - Aktenzeichen 3 Sa 756/02

DRsp Nr. 2003/15532

Umfang der Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers bei Vergütungsverweigerung wegen unzureichender Arbeitsleistung des Arbeitnehmers

»1. Verweigert der Arbeitgeber unter Berufung auf eine unzureichende Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gemäß § 320 BGB die Zahlung der Vergütung, so ist er grundsätzlich für die teilweise Nichterfüllung des Arbeitnehmers darlegungs- und beweisbelastet.2. Dabei gilt eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast. Wendet der Arbeitgeber ein, der Arbeitnehmer habe überhaupt keine Arbeit für ihn geleistet, so ist es Aufgabe des Arbeitnehmers, seine Arbeitsleistung nach Art, Ort und Umfang näher zu beschreiben oder zumindest konkrete Arbeitsangebote darzulegen. Erst danach muss sodann der Arbeitgeber auf der zweiten Stufe diesen Sachvortrag des Arbeitnehmers widerlegen und letztlich seinerseits darlegen und beweisen, an welchen Tagen der Arbeitnehmer nicht gearbeitet hat (vgl. LAG Köln, Urteil vom 20.05.1999 - 6 Sa 65/99 -).«

Normenkette:

BGB § 320 ; BGB § 611 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche für die Monate April bis Juli 2000 aus einem beendeten Arbeitsverhältnis. Von einer erneuten Darstellung des Sachverhalts wird gem. § 69 Abs. 2 abgesehen. Das Arbeitsgericht hat die Klage mit Urteil vom 26.03.2002 abgewiesen. Wegen seiner Begründung wird auf Blatt 61 ff. d. A. Bezug genommen.