LAG Köln - Urteil vom 04.08.2014
2 Sa 178/14
Normen:
§ 7i BetrAVG;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 14.01.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 9152/12

Umfang der Insolvenzsicherung von Ansprüchen aus einer Übergangsversorgung

LAG Köln, Urteil vom 04.08.2014 - Aktenzeichen 2 Sa 178/14

DRsp Nr. 2014/14943

Umfang der Insolvenzsicherung von Ansprüchen aus einer Übergangsversorgung

Für Übergangsversorgung haftet der PSV nicht. Zahlungen, die nach einer Versorgungsordnung flexibel nach vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis zusätzlich zu Vergütung aus einem anderen Arbeitsverhältnis oder zum Arbeitslosengeld gezahlt werden sollen, sind nicht insolvenzgesichert.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 14.01.2014 - 12 Ca 9152/12 - wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

§ 7i BetrAVG;

Tatbestand

Die Parteien streiten über den Zeitpunkt des Beginns der Zahlungen der betrieblichen Altersversorgung durch den Beklagten als Insolvenzsicherer für das Betriebsrentenversprechen, dass dem Kläger durch seine ehemalige Arbeitgeberin erteilt worden ist.

Der Kläger ist am 1951 geboren. Er war vom 02.11.1970 bis zum 30.06.2000 bei der Ford Werke AG beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis ging zunächst zum 01.07.2000 auf die Visteon Deutschland GmbH durch Betriebsübergang über. Zum 01.05.2007 ging das Arbeitsverhältnis durch Betriebsübergang auf die t G GmbH über. Über das Vermögen dieser letzten Arbeitgeberin wurde am 01.03.2009 das Insolvenzverfahren eröffnet.