LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 12.09.2017
8 Sa 145/17
Normen:
MTV für Buch- und Zeitschriftenverlage NRW (v. 03.11.2010) § 8 Nr. 3 Abs. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 02.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 3704/16

Umfang der Kürzungsbefugnis des Arbeitgebers hinsichtlich einer tariflichen Sonderleistung bei Arbeitsunfähigkeit über einen Zeitraum von 10 Wochen hinaus

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.09.2017 - Aktenzeichen 8 Sa 145/17

DRsp Nr. 2018/4968

Umfang der Kürzungsbefugnis des Arbeitgebers hinsichtlich einer tariflichen Sonderleistung bei Arbeitsunfähigkeit über einen Zeitraum von 10 Wochen hinaus

§ 8 Nr. 3 Abs. 3 des Manteltarifvertrages für Buch- und Zeitschriftenverlage NRW vom 03.11.2010 ist dahin auszulegen, dass die tarifliche Sonderleistung im Falle von mehr als 50 Krankheitstagen für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit und nicht nur für die Fehltage, die die 50-Tage-Grenze überschreiten, zu kürzen ist.

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 02.03.2017 - Az.: 7 Ca 3704/16 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

MTV für Buch- und Zeitschriftenverlage NRW (v. 03.11.2010) § 8 Nr. 3 Abs. 3;

Tatbestand

Die Parteien streiten über das Ausmaß der Kürzungsbefugnis der Beklagten hinsichtlich einer (tariflichen) Sonderleistung bei Arbeitsunfähigkeit.