Die Rechtsbeschwerde der Gesamtvertretung gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 9. Februar 2012 - 5 TaBV 144/11 - wird zurückgewiesen.
Von Rechts wegen!
A. Die Beteiligten streiten über das Bestehen von Mitbestimmungsrechten der Gesamtvertretung bei der Anpassung des Flugplans.
Antragstellerin ist ein Luftfahrtunternehmen, das ca. 4.500 Cockpitmitarbeiter beschäftigt. Beteiligte zu 2. ist die nach dem Tarifvertrag Personalvertretung für das Bordpersonal vom 15. November 1972 (TVPV) iVm. § 117 Abs. 2 BetrVG gebildete Personalvertretung der Gruppenvertretungen des fliegenden Personals (Gesamtvertretung).
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|