1. Auf die Revisionen der Kläger wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 9. Januar 2012 - 5 Sa 168/11 - aufgehoben.
2. Die Berufungen der Beklagten gegen die Urteile des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 27. Januar 2011 -
3. Die Kosten der Berufungen und der Revisionen hat die Beklagte zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Zahlung einer außertariflichen Zulage.
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