OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 29.07.2014
3 U 39/12
Normen:
BGB § 280 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 19.01.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 284/11

Umfang der Pflicht einer anlageberatenden Bank zur anleger- und anlagegerechten Beratung

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 29.07.2014 - Aktenzeichen 3 U 39/12

DRsp Nr. 2017/6748

Umfang der Pflicht einer anlageberatenden Bank zur anleger- und anlagegerechten Beratung

1. Zu einer vollständigen Risikodarstellung der Anlageform des Zertifikats gehört, dass der Anleger erkennen kann, dass die Rückzahlung seines Anlagekapitals generell von der Bonität des Emittenten zum Zeitpunkt der Rückzahlbarkeit der Anlage abhängt. Dieser Aufklärungspflicht wird durch die Übergabe der Broschüre "Basisinformationen für Vermögensanlagen bei Depoteröffnung" genügt. 2. Im Dezember 2007 gab es keine Anhaltspunkte dafür, dass die Lehman-Brothers-Bank während der 5-jährigen Laufzeit eines Zertifikats in Insolvenz fallen würde. 3. Auch im April 2008 gab es zwar durchaus Spekulationen über die finanzielle Lage der Lehman-Brothers-Bank, jedoch noch keine konkrete Insolvenzgefährdung, die allein aufklärungspflichtig gewesen wäre.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 19.01.2012 - 2/10 O 284/11 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.