LAG Niedersachsen - Urteil vom 15.11.2018
6 Sa 1225/17
Normen:
BGB § 280; BGB § 615; BUrlG § 12; HAG § 29 Abs. 7; HAG § 29 Abs. 8;
Vorinstanzen:
ArbG Hannover, vom 16.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 355/16

Umfang der Vergütungspflicht in einem HeimarbeitsverhältnisVoraussetzungen des Eingreifens von Entgeltsicherungsansprüchen

LAG Niedersachsen, Urteil vom 15.11.2018 - Aktenzeichen 6 Sa 1225/17

DRsp Nr. 2019/1112

Umfang der Vergütungspflicht in einem Heimarbeitsverhältnis Voraussetzungen des Eingreifens von Entgeltsicherungsansprüchen

1. Der Entgeltsicherungsanspruch nach § 29 Abs. 8 HAG greift im ungekündigten Heimarbeitsverhältnis über die fiktive ordentliche Kündigungsfrist hinaus nicht wiederholt ein. 2. Die Entgeltsicherungsansprüche nach § 29 Abs. 7 und Abs. 8 HAG werden nicht kumulativ, sondern nur alternativ einmalig ausgelöst. 3. Im Heimarbeitsverhältnis schließen die Spezialvorschriften in § 29 Abs. 7 und 8 HAG in ihrem Anwendungsbereich die allgemeine Bestimmung in § 615 BGB unabhängig davon aus, ob das Heimarbeitsverhältnis werk- oder dienstvertraglich ausgestaltet ist. 4. Im Heimarbeitsverhältnis nicht genommener Urlaub verfällt weder mit Ablauf des Kalenderjahres noch mit dem Ende der Beschäftigung, sondern ist unabhängig von einem dahingehenden Verzug des Heimarbeitgebers gemäß § 12 BUrlG abzugelten.

Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichtes Hannover vom 16.11.2017 - 2 Ca 355/16 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt,