Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 30. April 2013 - Aktenzeichen
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsrechtszug allein noch über die Frage, ob Ansprüche der Klägerin auf Zahlung weiterer Differenzvergütung wegen Altersdiskriminierung durch die Vergütung des
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|