LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 27.06.2017
8 Sa 4/17
Normen:
GewO § 106 S. 1; BGB § 315 Abs. 3 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 23.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1447/16

Umfang des Direktionsrechts des Arbeitgebers

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.06.2017 - Aktenzeichen 8 Sa 4/17

DRsp Nr. 2017/13393

Umfang des Direktionsrechts des Arbeitgebers

1. Wird ein Arbeitnehmer bei einer Herstellerin von Getränken mit eigener Abfüllanlage nach dem Arbeitsvertrag als Produktionsmitarbeiter/Maschinenführer beschäftigt, so kann er grundsätzlich in allen Bereichen des Produktionsablaufs eingesetzt werden. Zum Produktionsablauf gehört dabei neben dem Abfüllvorgang auch die sich anschließende Palettierung und Kommissionierung der hergestellten Getränke. 2. Der Umstand, dass der Arbeitnehmer überwiegend an der Flaschenreinigungsmaschine eingesetzt wurde, führt für sich genommen nicht zu einer entsprechenden Konkretisierung des Arbeitsvertrages.

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 23.11.2016 - Az.: 2 Ca 1447/16 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GewO § 106 S. 1; BGB § 315 Abs. 3 S. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Rechtmäßigkeit zweier Arbeitgeberanordnungen.

1. 2.