Die Parteien streiten um den Umfang der Einstandspflicht des beklagten Trägers der gesetzlichen Insolvenzsicherung für eine von der Eisenwerk-Gesellschaft M mbH (im folgenden: Maxhütte) versprochenen Betriebsrente.
Die M hatte ihren Arbeitnehmern Altersversorgung nach Maßgabe einer Ruhegehaltsordnung (
"§ 6
Ruhegeld
1. Ruhegeld wird beim Ausscheiden des Angestellten aus dem Dienst bei der Gesellschaft in folgenden Fällen gezahlt:
a) bei Dienstunfähigkeit ...
b) nach Vollendung des 63. Lebensjahres, ...
§ 9
Anrechnung anderweitiger Bezüge
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