BVerwG - Beschluss vom 06.11.2018
5 P 8.16
Normen:
LPVG BW § 92 Abs. 2; SGB VI § 41 S. 3;
Vorinstanzen:
VGH Baden-Württemberg, vom 10.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 15 S 2083/15

Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats im öffentlichen Dienst; Hinausschiebens des Beendigungszeitpunktes des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus

BVerwG, Beschluss vom 06.11.2018 - Aktenzeichen 5 P 8.16

DRsp Nr. 2019/1615

Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats im öffentlichen Dienst; Hinausschiebens des Beendigungszeitpunktes des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus

Tenor

Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg - Fachsenat für Landespersonalvertretungssachen - vom 10. November 2016 wird zurückgewiesen.

Normenkette:

LPVG BW § 92 Abs. 2; SGB VI § 41 S. 3;

Gründe

I

Der Antragsteller begehrt die Feststellung, dass ihm im Falle der Frau C. ein Mitbestimmungsrecht zusteht im Rahmen des auf § 41 Satz 3 SGB VI gestützten Hinausschiebens des Beendigungszeitpunktes des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus.

Frau C. war beim Land Baden-Württemberg als Sekretärin an einer Universität angestellt. Mit Erreichen der abschlagsfreien Regelaltersgrenze hätte ihr Arbeitsverhältnis gemäß § 33 Abs. 1 Buchst. a) TV-L am 31. Oktober 2014 geendet.