Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen ein Urteil und zwei Beschlüsse eines Landesarbeitsgerichts. Im Ausgangsverfahren ging es um eine gegen die Beschwerdeführerin gerichtete Drittschuldnerklage.
I. 1. Die Beschwerdeführerin ist Arbeitgeberin des Herrn W., der bis zum 30. Juni 2001 ihr Geschäftsführer war und monatlich 4.652,76 EUR netto verdiente. Der Kläger des Ausgangsverfahrens (im Folgenden: Gläubiger), erwirkte gegen Herrn W. wegen einer Forderung aus einem Kaufvertrag einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss über 34.527,16 DM, mit dem das pfändbare Arbeitseinkommen des Herrn W. gepfändet wurde und an den Gläubiger auszuzahlen war. Dieser Beschluss wurde der Beschwerdeführerin am 16. August 2001 zugestellt. Die Beschwerdeführerin leistete in den Folgemonaten keine Zahlungen an den Gläubiger.
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