LSG Hamburg - Urteil vom 09.05.2019
L 4 AS 34/18
Normen:
SGB II § 16f Abs. 2 S. 3 und S. 4; SGB III § 18 Abs. 1; SGB III §§ 88 ff.;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, - Vorinstanzaktenzeichen 35 AS 1522/17

Umfang des Umgehungs- und Aufstockungsverbots für Maßnahmen der freien Förderung gemäß § 16f Abs. 2 S. 3 SGB IIKeine Bewilligung einer Beschäftigungsförderung nach dem sog. H. Modell

LSG Hamburg, Urteil vom 09.05.2019 - Aktenzeichen L 4 AS 34/18

DRsp Nr. 2019/8453

Umfang des Umgehungs- und Aufstockungsverbots für Maßnahmen der freien Förderung gemäß § 16f Abs. 2 S. 3 SGB II Keine Bewilligung einer Beschäftigungsförderung nach dem sog. H. Modell

Einer Beschäftigungsförderung nach dem sog. H. Modell steht das Umgehungs- und Aufstockungsverbot für Maßnahmen der freien Förderung gemäß § 16f Abs. 2 S. 3 SGB II entgegen.

Die Berufung wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 16f Abs. 2 S. 3 und S. 4; SGB III § 18 Abs. 1; SGB III §§ 88 ff.;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Bewilligung einer Beschäftigungsförderung nach dem sog. H. Modell.