BGH - Urteil vom 07.07.2020
X ZR 42/17
Normen:
BGB § 823; RVG § 14 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
GRUR 2020, 1116
MDR 2020, 1388
WRP 2020, 1330
ZIP 2021, 760
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 20.07.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 609/10
OLG Frankfurt/Main, vom 09.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 6 U 161/11

Umfang einer teilweise zu Recht erfolgten Schutzrechtsverwarnung hinsichtlich des Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb; Richten der Schutzrechtsverwarnung an einen Abnehmer als unberechtigt bzgl. des Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Herstellers bei fehlender Eignung der Beeinträchtigung der Geschäftstätigkeit; Antennenanordnung für Satellitenempfänger

BGH, Urteil vom 07.07.2020 - Aktenzeichen X ZR 42/17

DRsp Nr. 2020/12415

Umfang einer teilweise zu Recht erfolgten Schutzrechtsverwarnung hinsichtlich des Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb; Richten der Schutzrechtsverwarnung an einen Abnehmer als unberechtigt bzgl. des Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Herstellers bei fehlender Eignung der Beeinträchtigung der Geschäftstätigkeit; Antennenanordnung für Satellitenempfänger

a) Erfolgt eine Schutzrechtsverwarnung teilweise zu Recht, geht sie aber ihrem Umfang nach über das hinaus, was der Rechtsinhaber berechtigterweise fordern kann, liegt darin kein Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, wenn das zu Unrecht beanstandete Verhalten vom Verwarnten nach den gesamten Umständen vernünftigerweise nicht zu erwarten ist.b) Soweit die an einen Abnehmer gerichtete Schutzrechtsverwarnung unberechtigt ist, liegt darin kein Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Herstellers, wenn ihr insoweit die Eignung fehlt, dessen Geschäftstätigkeit zu beeinträchtigen.

Tenor