LAG Berlin - Urteil vom 03.11.2005
10 Sa 1490/05
Normen:
ATZG § 2 § 8 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 03.06.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 91 Ca 1781/05

Umgewichtung der Gesamtarbeitszeit durch Ermäßigung der Pflichtstundenanzahl für ältere Lehrer

LAG Berlin, Urteil vom 03.11.2005 - Aktenzeichen 10 Sa 1490/05

DRsp Nr. 2006/1521

Umgewichtung der Gesamtarbeitszeit durch Ermäßigung der Pflichtstundenanzahl für ältere Lehrer

»Mit der Altersermäßigung bezüglich der Pflichtstundenanzahl bezweckt der Gesetzgeber nicht eine Reduzierung der (Gesamt-) Arbeitszeit der älteren Lehrer schlechthin, sondern nur - wegen der besonderen Belastung im Rahmen der Unterrichtsstunden - eine Umgewichtung der einzelnen Elemente (Unterricht, Korrekturen, Besprechungen, Vorbereitung u.a.) der - gleichbleibenden - Gesamtarbeitszeit.«

Normenkette:

ATZG § 2 § 8 ;

Tatbestand:

Die seit 1981 bei dem beklagten Land als Unterstufenlehrerin beschäftigte Klägerin begehrt Mehrarbeitsvergütung und Freizeitausgleich unter Berufung darauf, dass ihr bezüglich ihrer Pflichtstundenzahl eine Altersermäßigung zugestanden habe, die das beklagte Land in - wie verwaltungsgerichtlich festgestellt - rechtswidrigerweise gestrichen habe.

Von einer näheren Darlegung des Parteivorbringens erster Instanz wird unter Bezugnahme auf den Tatbestand der angefochtenen Entscheidung abgesehen, § 69 Abs. 2 ArbGG.