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Umstritten ist die Begrenzung vertragsärztlicher Honoraransprüche durch Regelungen über Individualbudgets.
Die Kläger sind als HNO-Ärzte in Düsseldorf niedergelassen und zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen. Das von ihnen für das Quartal IV/1999 abgerechnete Punktzahlvolumen lag über dem Fachgruppendurchschnitt.
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