BSG - Urteil vom 10.12.2003
B 6 KA 76/03 R
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1 Art. 12 Abs. 1 ; SGB V § 85 Abs. 4 S. 3 ;
Fundstellen:
NZS 2004, 555
Vorinstanzen:
Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen - L 10 KA 67/02 - 23.07.2003,
SG Düsseldorf, vom 14.08.2002 - Vorinstanzaktenzeichen S 17 KA 49/01

Umsatzbegrenzung in Honorarverteilungsregelungen

BSG, Urteil vom 10.12.2003 - Aktenzeichen B 6 KA 76/03 R

DRsp Nr. 2004/11664

Umsatzbegrenzung in Honorarverteilungsregelungen

Überdurchschnittlich abrechnenden Praxen können Honorarverteilungsregelungen, die auf eine umfassende Umsatzbegrenzung ausgerichtet sind, insoweit die Möglichkeit weiterer Umsatzsteigerungen verwehren. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

GG Art. 3 Abs. 1 Art. 12 Abs. 1 ; SGB V § 85 Abs. 4 S. 3 ;

Gründe:

I

Umstritten ist die Begrenzung vertragsärztlicher Honoraransprüche durch Regelungen über Individualbudgets.

Die Kläger sind als HNO-Ärzte in Düsseldorf niedergelassen und zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen. Das von ihnen für das Quartal IV/1999 abgerechnete Punktzahlvolumen lag über dem Fachgruppendurchschnitt.