LAG Köln - Urteil vom 25.06.1999
11 Sa 46/99
Normen:
BGB § 607 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 5525/97

Umzugsbeihilfe; Arbeitgeberdarlehen; betriebsbedingte Kündigung; Rückzahlungsvereinbarung

LAG Köln, Urteil vom 25.06.1999 - Aktenzeichen 11 Sa 46/99

DRsp Nr. 2000/2152

Umzugsbeihilfe; Arbeitgeberdarlehen; betriebsbedingte Kündigung; Rückzahlungsvereinbarung

»Ausbildungs- oder Umzugsbeihilfen des Arbeitgebers mit zeitlich begrenzter Rückzahlungsvereinbarung sind grundsätzlich verlorene Leistungen, die unter der auflösenden Bedingung einer Mindestverweildauer stehen. Die Einschränkungen, die die Rechtsprechung für diesbezügliche Rückzahlungsvereinbarungen - z.B. für den Fall betriebsbedingter Kündigungen - entwickelt hat, sind nicht auf (unbedingt und uneingeschränkt rückzahlbare) Arbeitgeberdarlehen übertragbar - auch wenn sie zur Finanzierung eines Umzugs gegeben werden. Diese sind auch im Falle betriebsbedingter Kündigung zurückzuzahlen, wobei allenfalls diskutiert wird, ob eine für den Fall vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbarte Fälligstellungsklausel gilt.«

Normenkette:

BGB § 607 ;