I.
Der Kläger verfolgt mit seiner gegen die Firma C. GmbH, C-Straße, C-Stadt am 13.10.2005 zum Arbeitsgericht Ludwigshafen erhobenen Klage Ansprüche wegen Überstundenvergütung und Auslöse in Höhe von 13.920,00 EUR nebst fünf Prozent Zinsen.
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