LAG Thüringen - Urteil vom 05.11.2018
3 Sa 393/17
Normen:
BGB § 123; BGB § 124 Abs. 1; BGB § 143 Abs. 1; BGB § 307 Abs. 1; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1; KSchG § 9; KSchG § 10;
Vorinstanzen:
ArbG Gera, vom 03.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 162/16

Unangemessene Benachteiligung durch formularmäßigen Klageverzicht im AufhebungsvertragWiderrechtliche Kündigungsandrohung als AnfechtungsgrundBeendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältbisses bei dessen gerichtlicher AuflösungGerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen angemessene Abfindung nach pflichtgemäßem Ermessen

LAG Thüringen, Urteil vom 05.11.2018 - Aktenzeichen 3 Sa 393/17

DRsp Nr. 2019/15139

Unangemessene Benachteiligung durch formularmäßigen Klageverzicht im Aufhebungsvertrag Widerrechtliche Kündigungsandrohung als Anfechtungsgrund Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältbisses bei dessen gerichtlicher Auflösung Gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen angemessene Abfindung nach pflichtgemäßem Ermessen

1. Ein formularmäßiger Klageverzicht in einem Aufhebungsvertrag benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen, wenn der Vertrag zur Vermeidung einer vom Arbeitgeber angedrohten außerordentlichen Kündigung geschlossen wird. Diese Drohung stellt sich als widerrechtlich dar, wenn ein verständiger Arbeitgeber die angedrohte Kündigung nicht ernsthaft in Erwägung ziehen durfte. 2. Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Kündigung als beabsichtigte und bereits vorbereitete Maßnahme zur Vertragsbeendigung in Aussicht, falls der Arbeitnehmer nicht bereit sei, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen, stellt dies die Ankündigung eines zukünftigen empfindlichen Übels dar und berechtigt den Arbeitnehmer zur Anfechtung des Aufhebungsvertrages. 3. Die gerichtliche Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung wirkt auf den Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis bei sozial gerechtfertigter Kündigung geendet hätte.