Unangemessene Vertragsstrafe bei Einrechnung hoher Aufwandsentschädigung in Monatseinkommen
LAG Hamm, Urteil vom 07.05.2004 - Aktenzeichen 7 Sa 85/04
DRsp Nr. 2004/14674
Unangemessene Vertragsstrafe bei Einrechnung hoher Aufwandsentschädigung in Monatseinkommen
»Trotz einzuhaltender 4-wöchiger Kündigungsfrist ist die bei vorzeitiger vertragswidriger Beendigung versprochene Vertragsstrafe i. H. eines Monatsentgelts unangemessen hoch, sobald in das Monatseinkommen eine Aufwandsentschädigung bis zu 40 % des Gesamteinkommens eingerechnet ist (Auslandsaufenthalt).«