LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 06.12.2005
2 Sa 432/05
Normen:
BGB § 280 § 611 ; SGB VI § 5 Abs. 1 Nr. 2 § 230 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Kiel, vom 24.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1118 c/05

Unbegründete Arbeitnehmerklage auf Erstattung einbehaltener Rentenversicherungsbeiträge bei Befreiung von der Versicherungspflicht um Zuge einer Bankenfusion

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.12.2005 - Aktenzeichen 2 Sa 432/05

DRsp Nr. 2006/1925

Unbegründete Arbeitnehmerklage auf Erstattung einbehaltener Rentenversicherungsbeiträge bei Befreiung von der Versicherungspflicht um Zuge einer Bankenfusion

Hat die Arbeitgeberin in einem Musteranschreiben an ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht und die dabei zu beachtenden Formalitäten hingewiesen und hat die Arbeitnehmerin sich in ihrem Antrag verpflichtet, den jeweils geltenden freiwilligen Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung weiter zu zahlen und die Arbeitgeberin ermächtigt, diesen Mindestbeitrag von der Vergütung einzubehalten und abzuführen, ist nicht ersichtlich, dass die Arbeitgeberin sich darüber hinaus verpflichten wollte, dauerhaft dafür einzustehen, dass die Arbeitnehmerin keine Arbeitnehmeranteile zur Rentenversicherung leisten muss oder ihr eine bestimmte Mindestnettovergütung zu gewähren.

Normenkette:

BGB § 280 § 611 ; SGB VI § 5 Abs. 1 Nr. 2 § 230 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Frage, ob die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin Schadenersatz zu leisten.

Die Klägerin ist am ...1946 geboren. Bei der ...BANK, der Vorgängerin der Beklagten, wurde sie mit Wirkung vom 01.04.1979 als Angestellte eingestellt. Ihre Vergütung betrug zuletzt 3.181 EUR brutto monatlich. Derzeit befindet sich die Klägerin im Vorruhestand.