Die Parteien streiten um die Frage, ob die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin Schadenersatz zu leisten.
Die Klägerin ist am ...1946 geboren. Bei der ...BANK, der Vorgängerin der Beklagten, wurde sie mit Wirkung vom 01.04.1979 als Angestellte eingestellt. Ihre Vergütung betrug zuletzt 3.181 EUR brutto monatlich. Derzeit befindet sich die Klägerin im Vorruhestand.
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