LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 06.12.2007
11 Sa 400/07
Normen:
BGB § 241 Abs. 2 § 611 Abs. 1 ; ZBSTV § 6 ;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 23.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 2719/06

Unbegründete Auskunftsklage zu statistisch erfassten Arbeitsstunden bei fehlendem Vergütungsanspruch nach Sanierungstarifvertrag

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.12.2007 - Aktenzeichen 11 Sa 400/07

DRsp Nr. 2008/4329

Unbegründete Auskunftsklage zu statistisch erfassten Arbeitsstunden bei fehlendem Vergütungsanspruch nach Sanierungstarifvertrag

1. Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber aufgrund seines Arbeitsvertrage keinen allgemeinen Auskunftsanspruch zu den Details der Arbeitsleistung in der Vergangenheit; als vertragliche Nebenpflicht besteht lediglich dann eine Pflicht zur Auskunftserteilung, wenn der aus dem Vertrag Berechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen und den Umfang seines Rechts keine Gewissheit hat und deshalb auf die Auskunft des anderen Teils angewiesen ist, soweit dieser sie unschwer geben kann.2. Dient die (statistische) Erfassung von Arbeitsstunden ausschließlich der Vorbereitung einer möglichen Nachbesserungsvereinbarung und soll gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 ZBSTV ein Anspruch auf Ausgleich oder Abgeltung der erfassten Stunden gerade nicht entstehen, kann nicht angenommen werden, dass die Tarifvertragsparteien den Beschäftigten einen (isolierten) Auskunftsanspruch zubilligen wollten, obwohl ausdrücklich ein Anspruch auf Ausgleich oder Abgeltung der Stunden ausgeschlossen war.

Normenkette:

BGB § 241 Abs. 2 § 611 Abs. 1 ; ZBSTV § 6 ;

Tatbestand: