Die Parteien streiten um die Wirksamkeit mehrerer Kündigungen, welche die Beklagte ausgesprochen hat, die Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses sowie um die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung.
Der am 01.02.13xx geborene, verheiratete Kläger war seit dem 05.08.1985 zunächst für drei Jahre als Auszubildender bei der Beklagten tätig. Im Anschluss daran war er als Blechschlosser gegen eine durchschnittliche monatliche Bruttovergütung in Höhe von zuletzt 1.980,99 EUR beschäftigt. Abmahnungen hat der Kläger während der Zeit der Tätigkeit für die Beklagte nicht erhalten. Die Beklagte beschäftigt ca. 1.500 Arbeitnehmer. Bei ihr ist ein Betriebsrat gewählt.
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