1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 16.04.2008 -
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
4. Der Streitwert wird auf 53.737,92 € festgesetzt.
Die Parteien streiten um die zutreffende Einstufung in die Entgelttabelle nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
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