ArbG Saarbrücken, vom 06.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 65 Ca 89/07
BAG, 4 AZR 465/09,
Unbegründete Eingruppierungsklage eines Facharztes an Universitätsklinik; Tarifbegriff der Spezialfunktion; Gleichbehandlungsgrundsatz bei Eingruppierung
LAG Saarland, Urteil vom 18.03.2009 - Aktenzeichen 2 Sa 144/07
DRsp Nr. 2009/18924
Unbegründete Eingruppierungsklage eines Facharztes an Universitätsklinik; Tarifbegriff der Spezialfunktion; Gleichbehandlungsgrundsatz bei Eingruppierung
1. Ist nach der Eingruppierungsvorschrift ein Oberarzt "der Facharzt in einer durch den Arbeitgeber übertragenen Spezialfunktion, für die dieser eine erfolgreich abgeschlossene Schwerpunkt- oder Zusatzweiterbildung nach der Weiterbildungsordnung fordert", muss es sich bei der "Spezialfunktion" um eine spezielle Aufgabe handeln, die dem Arzt im Rahmen seiner Gesamttätigkeit übertragen wurde; schon nach dem Wortlaut der Norm reicht es nicht aus, dass der Arzt insgesamt eine in hohem Maße spezialisierte medizinische Tätigkeit ausübt.2. Universitätskliniken sind üblicherweise in eine Vielzahl von Kliniken untergliedert, wobei die Spezialisierung mit der damit verbundenen besonderen Fachkompetenz der dort beschäftigten Ärzte gerade ein typisches Merkmal der Universitätskliniken darstellt; für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe Ä 3 genügt es daher nicht, dass ein Arzt in einer solchen Einrichtung eine spezialisierte Tätigkeit ausübt.
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