ArbG Neumünster, vom 24.10.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 631 d/13
Unbegründete Entschädigungsklage eines ohne Vorstellungsgespräch abgelehnten Stellenbewerbers wegen Altersbenachteiligung
LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 09.04.2014 - Aktenzeichen 3 Sa 401/13
DRsp Nr. 2014/10413
Unbegründete Entschädigungsklage eines ohne Vorstellungsgespräch abgelehnten Stellenbewerbers wegen Altersbenachteiligung
1. Allein das Bestehen eines Altersunterschiedes zwischen zwei Bewerbern stellt prinzipiell kein hinreichendes Indiz dar, das eine ungünstigere Behandlung wegen eines verbotenen Merkmals im Sinne der §§ 1,3 Abs. 1, § 7 Abs. 1, § 22AGG vermuten lässt.2. Ist abgesehen vom Diskriminierungsmerkmal im Sinne des § 1AGG aufgrund von konkreten Tatsachen Raum für eine andere subjektive Auswahlentscheidung des Arbeitgebers, kann ohne weitere Indizien nicht davon ausgegangen werden, dass nach der allgemeinen Lebenserfahrung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine Diskriminierung gegeben ist.3. Um die Vermutung einer diskriminierenden Behandlung mit den Folgen der Beweislastumkehr nach § 22AGG auslösen zu können, muss in einem sog. Testing-Verfahren (hier fiktive Bewerbung) neben objektiv größtmöglicher Vergleichbarkeit der Testpersonen auch die zugrundeliegende Situation mit dem Ausgangsfall vergleichbar sein und die Wahrscheinlichkeit bestehen, dass die Auswahlentscheidung nicht von zwischenmenschlichen Aspekten oder vom Zufall abhängt. Die objektive Vergleichbarkeit richtet sich nach den Üblichkeiten des Arbeitslebens oder der Verkehrsauffassung.
Tenor
1) 2) 3) 4)
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.