LAG Niedersachsen - Urteil vom 03.04.2014
5 Sa 1272/13
Normen:
GG Art. 33 Abs. 2; AGG § 1; AGG § 15;
Fundstellen:
AuR 2014, 287
EzA-SD 2014, 12
Vorinstanzen:
ArbG Braunschweig - 3 Ca 380/13 Ö - 16.10.2013,

Unbegründete Entschädigungsklage eines schwerbehinderten Stellenbewerbers bei offensichtlicher Nichterfüllung eines Merkmals der Stellenausschreibung

LAG Niedersachsen, Urteil vom 03.04.2014 - Aktenzeichen 5 Sa 1272/13

DRsp Nr. 2014/7268

Unbegründete Entschädigungsklage eines schwerbehinderten Stellenbewerbers bei offensichtlicher Nichterfüllung eines Merkmals der Stellenausschreibung

Ein schwerbehinderter Bewerber ist offensichtlich ungeeignet im Sinne des § 82 Satz 3 SGB IX, wenn er nur ein erforderliches Kriterium der Stellenausschreibung nicht erfüllt, dies aufgrund seiner Bewerbung zweifelsfrei erkennbar ist und Aufnahme dieses Kriteriums als erforderlich in der Stellenausschreibung den Kriterien des Art. 33 II GG entspricht.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 16.10.2013 - 3 Ca 380/13 Ö - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GG Art. 33 Abs. 2; AGG § 1; AGG § 15;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt mit dem vorliegenden Verfahren die Zahlung einer Entschädigung mit der Begründung, er sei aufgrund seiner Schwerbehinderung bei der Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle bei der Beteiligten benachteiligt worden.