1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bocholt vom 24.10.2008 - 3 Ca 1574/07 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits sowie die dem Streitverkündeten entstandenen Kosten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Mit seiner Klage vom 30.08.2008 fordert der Kläger von der Beklagten Schadenersatz und Entschädigung.
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