LAG Hamm - Urteil vom 21.11.2008
7 Sa 981/08
Normen:
AGG § 1; AGG § 3 Abs. 1; AGG § 7 Abs. 1; AGG § 15 Abs. 1; BGB § 628 Abs. 2; ArbSchG § 5;
Vorinstanzen:
ArbG Bocholt, vom 24.10.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1574/07

Unbegründete Entschädigungsklage wegen Benachteiligung durch unterlassene Einrichtung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes aufgrund fehlerhafter Gefährdungsbeurteilung

LAG Hamm, Urteil vom 21.11.2008 - Aktenzeichen 7 Sa 981/08

DRsp Nr. 2009/17062

Unbegründete Entschädigungsklage wegen Benachteiligung durch unterlassene Einrichtung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes aufgrund fehlerhafter Gefährdungsbeurteilung

Richtet sich ein Arbeitgeber in Wahrnehmung seiner Direktionsbefugnis an einer Gefährdungsbeurteilung aus, um einem behinderten Arbeitnehmer eine leidensgerechte Tätigkeit zuzuweisen, so stellt dies auch dann keinen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot im Sinne des § 7 AGG dar, wenn die Gefährdungsbeurteilung fehlerhaft erfolgt ist.

Tenor:

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bocholt vom 24.10.2008 - 3 Ca 1574/07 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits sowie die dem Streitverkündeten entstandenen Kosten.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AGG § 1; AGG § 3 Abs. 1; AGG § 7 Abs. 1; AGG § 15 Abs. 1; BGB § 628 Abs. 2; ArbSchG § 5;

Tatbestand:

Mit seiner Klage vom 30.08.2008 fordert der Kläger von der Beklagten Schadenersatz und Entschädigung.