LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 20.07.2005
10 Sa 141/05
Normen:
BGB § 242 § 626 Abs. 1 § 1104 ;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz - AK Neuwied - 5 Ca 217/04 - 21.09.2004,

Unbegründete fristlose Kündigung bei Urlaubsantritt nach Absprache unter Mitarbeiterinnen - Darlegungslast der Arbeitgeberin zur formellen Genehmigungspflicht - Entfernung von Schreiben aus Personalakte bei unzutreffender rechtlichen Wertung tatsächlichen Verhaltens

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.07.2005 - Aktenzeichen 10 Sa 141/05

DRsp Nr. 2006/1824

Unbegründete fristlose Kündigung bei Urlaubsantritt nach Absprache unter Mitarbeiterinnen - Darlegungslast der Arbeitgeberin zur formellen Genehmigungspflicht - Entfernung von Schreiben aus Personalakte bei unzutreffender rechtlichen Wertung tatsächlichen Verhaltens

1. Trägt die wegen eigenmächtigen Urlaubsantritts fristlos gekündigte Arbeitnehmerin vor, dass der Urlaub der im Geschäft tätigen Mitarbeiterinnen unter diesen einvernehmlich ohne Beteiligung der Arbeitgeberin geregelt und festgelegt wird, hat die für das Vorliegen eines wichtigen Kündigungsgrundes in vollem Umfang darlegungs- und beweisbelastete Arbeitgeberin demgegenüber substantiiert vorzutragen, aus welchen Anweisungen oder sonstigen Umständen sich trotz der Tatsache, dass sie den Betrieb seit Jahren nicht mehr im eigentlichen Sinne führt sondern lediglich noch als Inhaberin fungiert, eine Verpflichtung der Arbeitnehmerin ergab, sich ihren Urlaub formell genehmigen zu lassen.