LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 09.10.2003
4 Sa 785/03
Normen:
BGB § 414 ; BGB § 419 (a.F.) ; BGB § 607 (a.F.) ; HGB § 25 Abs. 1 ; HGB § 25 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 01.04.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1974/02

Unbegründete Rückforderung eines Arbeitnehmerdarlehens gegenüber Unternehmenskäufer

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.10.2003 - Aktenzeichen 4 Sa 785/03

DRsp Nr. 2004/7057

Unbegründete Rückforderung eines Arbeitnehmerdarlehens gegenüber Unternehmenskäufer

Der Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehensbetrages gegenüber dem Unternehmenskäufer ist unbegründet, wenn der Darlehensvertrag nicht mit dem Unternehmenskäufer sondern mit dessen Großvater abgeschlossen wurde und sich unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt feststellen läßt, dass der Unternehmenskäufer Schuldner eines etwa noch bestehenden Rückzahlungssnspruchs ist.

Normenkette:

BGB § 414 ; BGB § 419 (a.F.) ; BGB § 607 (a.F.) ; HGB § 25 Abs. 1 ; HGB § 25 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Der Kläger verlangt von dem Beklagten Rückzahlung einer Darlehensforderung in Höhe von 6.646,79 EURO (entspricht 13.000,-- DM). Diesen Betrag gab er im Jahre 1993 dem Großvater des Beklagten.

Dieser war Inhaber einer Firma, die firmierte als u., Baustoffe, Erdarbeiten, Transporte, C-Straße, 55421 C-Stadt. Dieses Darlehen wurde zunächst in der Fa. u. als "Darlehen A." gebucht. Am 31.12.1996 schlossen der Beklagte und sein Großvater einen Unternehmenskaufvertrag. Wegen der Einzelheiten wird auf die in den Gerichtsakten befindliche Ablichtung (Bl. 44 ff.) verwiesen. In § 1 Abs. 1 ist wörtlich bestimmt: