Der Kläger verlangt von dem Beklagten Rückzahlung einer Darlehensforderung in Höhe von 6.646,79 EURO (entspricht 13.000,-- DM). Diesen Betrag gab er im Jahre 1993 dem Großvater des Beklagten.
Dieser war Inhaber einer Firma, die firmierte als u., Baustoffe, Erdarbeiten, Transporte, C-Straße, 55421 C-Stadt. Dieses Darlehen wurde zunächst in der Fa. u. als "Darlehen A." gebucht. Am 31.12.1996 schlossen der Beklagte und sein Großvater einen Unternehmenskaufvertrag. Wegen der Einzelheiten wird auf die in den Gerichtsakten befindliche Ablichtung (Bl. 44 ff.) verwiesen. In § 1 Abs. 1 ist wörtlich bestimmt:
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