LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 31.08.2007
6 Sa 394/07
Normen:
BGB § 823 § 826 ; UWG § 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 03.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 2425/06

Unbegründete Schadenersatzklage des Arbeitgebers - unsubstantiierte Darlegungen zur schadensbegründenen Einflussnahme der Arbeitnehmerin auf abgewanderte Hauptauftragsgeber

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31.08.2007 - Aktenzeichen 6 Sa 394/07

DRsp Nr. 2007/18099

Unbegründete Schadenersatzklage des Arbeitgebers - unsubstantiierte Darlegungen zur schadensbegründenen Einflussnahme der Arbeitnehmerin auf abgewanderte Hauptauftragsgeber

Der Umstand, dass der Arbeitgeber plötzlich und völlig unerwartet keinen einzigen Druckauftrag durch frühere Dauerhauptauftraggeberinnen erhalten hat, stellt lediglich ein einzelnes Indiz für eine Pflichtverletzung der Arbeitnehmerin dar, ändert aber nichts daran, dass hierin kein Vortrag zu einer deutlichen Einflussnahme der Arbeitnehmerin zur Abwanderung der Hauptauftragsgeber liegt; insoweit trägt der Arbeitgeber (Kläger) rechtlich die Darlegungs- und Beweislast für eine Pflichtverletzung der Arbeitnehmerin (Beklagten) und die (haftungsbegründende) Kausalität für den als behauptet eingetretenen Schaden.

Normenkette:

BGB § 823 § 826 ; UWG § 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Verpflichtung der beklagten Arbeitnehmerin auf Zahlung von Schadenersatz wegen behaupteter Pflichtverletzung während des Bestandes des Arbeitsverhältnisses.

Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den umfassenden Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz vom 03. April 2007 - 8 Ca 2425/06 gemäß §§ 69 Abs. 2 ArbGG, 540 ZPO Bezug genommen.