Die Beklagten standen als Logopädin (Beklagte zu 1) bzw. Patholinguistin (Beklagte zu 2 und 3) in einem Arbeitsverhältnis zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts aus der Klägerin und deren zum 02. April 2004 ausgeschiedenen Mitgesellschafterin. Ihre Arbeitsverhältnisse endeten am 19. April, 20. Mai bzw. 21. April 2004, wie für die Beklagten zu 1 und 2 durch inzwischen rechtskräftige arbeitsgerichtliche Urteile festgestellt bzw. zwischen der Klägerin und der Beklagten zu 3 durch Prozessvergleich vom 21. Juli 2004 (Abl. 358 f d.A.) geregelt.
Die Klägerin nimmt die Beklagten auf Auskunft über Wettbewerbshandlungen während des Arbeitsverhältnisses und Benennung der aufgrund dessen nunmehr in der Praxis ihrer früheren Mitgesellschafterin behandelten Patienten sowie auf Feststellung gesamtschuldnerischer Schadenersatzpflicht in Anspruch.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|