LAG Hamm - Urteil vom 29.10.2009
8 Sa 852/09
Normen:
BGB § 133; BGB § 164; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 1357;
Vorinstanzen:
ArbG Bocholt - 2 Ca 254/09 - 24.4.2009,

Unbegründete Schadensersatzklage wegen übermäßiger Fahrzeugnutzung bei Miterledigung im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs der Ehefrau; Fahrzeugüberlassung durch Ehemann als Haushaltsgeschäft der Ehefrau mit der von ihr angestellten Haushaltshilfe

LAG Hamm, Urteil vom 29.10.2009 - Aktenzeichen 8 Sa 852/09

DRsp Nr. 2010/8109

Unbegründete Schadensersatzklage wegen übermäßiger Fahrzeugnutzung bei Miterledigung im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs der Ehefrau; Fahrzeugüberlassung durch Ehemann als Haushaltsgeschäft der Ehefrau mit der von ihr angestellten Haushaltshilfe

1. Wird der von der Ehefrau angestellten Haushaltshilfe das Fahrzeug des Ehemannes nicht auf arbeitsvertraglicher Grundlage sondern aufgrund eigenständiger Überlassungsvereinbarung mit dem Ehemann zur Verfügung gestellt und knüpfen Dauer und Zweck der Fahrzeugüberlassung unmittelbar an die Beschäftigung im Hause der Eheleute an, beziehen sich beide Verträge trotz formaler Trennung nicht auf völlig unabhängige Angelegenheiten; ist nach den Gesamtumständen der Arbeitsvertrag mit der Ehefrau und die Dienstwagenvereinbarung mit dem Ehemann als Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Eheleute anzusehen, wirkt die im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs abgegebene Erledigungserklärung der Ehefrau auch für und gegen den Ehemann (§ 1357 BGB).