Die Parteien streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund einer außerordentlichen Verdachtskündigung beendet worden ist.
Der Kläger ist 47 Jahre alt, verheiratet und einem minderjährigen Kind zum Unterhalt verpflichtet. Er ist seit 1984 bei den A. beschäftigt, zuletzt in der Materialverwaltung als Abteilungsleiter im Bereich Versand zu einem monatlichen Grundgehalt von 3.019,07 EUR brutto.
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