LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 12.03.2014
7 Sa 179/13
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 2; KSchG § 9 Abs. 1 S. 2; BGB § 314 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 10.01.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 660/12

Unbegründete verhaltensbedingte Kündigung eines Flugkapitäns wegen eines Landeanflugs ohne Fahrwerk bei einmaligem Pilotenfehler während eines Testfluges

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.03.2014 - Aktenzeichen 7 Sa 179/13

DRsp Nr. 2014/10663

Unbegründete verhaltensbedingte Kündigung eines Flugkapitäns wegen eines Landeanflugs ohne Fahrwerk bei einmaligem Pilotenfehler während eines Testfluges

1. Schlecht- oder Minderleistungen von Beschäftigten, die nach Qualität, Quantität oder Arbeitstempo außerhalb der nach dem Arbeitsvertrag hinzunehmenden Toleranzgrenze liegen, können, soweit es sich nicht um einmalige, jedem einmal passierende Vorfälle handelt, eine Verletzung des Arbeitsvertrags darstellen, die je nach den Umständen nach vorheriger Abmahnung zu einer Kündigung des Arbeitsvertrags berechtigen; das gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer fahrlässig einen größeren Schaden verursacht.