LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 07.10.2005
8 Sa 429/05
Normen:
BGB § 611 ;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen - AK Landau - 6 Ca 1240/04 - 19.04.2005,

Unbegründete Wiedereinstellungsklage bei bedingter Zusage - Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei langwieriger Erkrankung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.10.2005 - Aktenzeichen 8 Sa 429/05

DRsp Nr. 2006/1753

Unbegründete Wiedereinstellungsklage bei bedingter Zusage - Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei langwieriger Erkrankung

1. Ein Rückgriff auf eine allgemeine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist nur behutsam möglich und eine Konkretisierung nur über eine Interessenabwägung vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit möglich.2. War infolge langwieriger Erkrankung eine personenbedingte Kündigung und damit eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtlich durchaus ins Kalkül zu ziehen, stellt eine Wiedereinstellungszusage, wenn auch abhängig vom Gutachten des Werkarztes und dem Freisein eines Arbeitsplatzes, bereits eine hinreichende Konkretisierung der Fürsorgepflicht der Arbeitgeberin dar.

Normenkette:

BGB § 611 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Frage, ob der ehemals beschäftigt gewesene Kläger aufgrund einer unter dem 16.08.2001 gegebenen Wiedereinstellungszusage einen entsprechenden Anspruch gegen die Beklagte hat.

Zu den Einzelheiten der maßgeblichen Vereinbarung, sowie zum weiteren erstinstanzlichen Sach- und Streitstand und den entsprechenden Anträgen wird gemäß §§ 64 Abs. 6 ArbGG, 540 ZPO auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz - vom 19.04.2005 - Az.: 6 Ca 124/04 - Bezug genommen.