LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 07.12.2005
9 Sa 729/05
Normen:
BGB § 611 ;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz - AK Bad Kreuznach - 7 Ca 577/05 - 23.06.2005,

Unbegründeter Anspruch auf Weihnachtsgeld - Darlegungslast des Arbeitnehmers

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.12.2005 - Aktenzeichen 9 Sa 729/05

DRsp Nr. 2006/1697

Unbegründeter Anspruch auf Weihnachtsgeld - Darlegungslast des Arbeitnehmers

1. Bei dem Inhalt einer Arbeitsbescheinigung (gegenüber der Bundesagentur für Arbeit) handelt es sich nicht um eine Willenserklärung sondern lediglich um eine Wissenserklärung des Arbeitgebers; nur wenn diese Wissenserklärung nicht oder inhaltlich unzutreffend abgegeben wird, können einem Arbeitnehmer Rechte auf Ausstellung, Aushändigung oder Berichtigung erwachsen, ein Angebot zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes enthält die Arbeitsbescheinigung im Regelfall nicht.2. Der Arbeitnehmer trägt die Beweislast für die von ihm behauptete mündliche Zusage eines rechtsverbindlich geschuldeten Weihnachtsgeldes; allein der Umstand, dass zwischen den Parteien kein Streit darüber besteht, dass ein Gespräch über die Leistung von Weihnachtsgeld zwischen dem Arbeitnehmer und dem Geschäftsführer der Arbeitgeberin tatsächlich geführt wurde, führt nicht dazu, dass nunmehr die Arbeitgeberin die fehlende Rechtsverbindlichkeit einer Zusage nachweisen muss.

Normenkette:

BGB § 611 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Zahlung von Weihnachtsgeld.