LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 17.03.2005
4 Sa 378/04
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ; Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B der Anlage 1 des Bundesbesoldungsgesetzes Nr. 8 a;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 22.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1277/03

Unbegründeter Anspruch auf Weitergewährung einer Zulage im Fachbereich DV-System Fernmelde- und elektronische Aufklärung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.03.2005 - Aktenzeichen 4 Sa 378/04

DRsp Nr. 2005/11971

Unbegründeter Anspruch auf Weitergewährung einer Zulage im Fachbereich DV-System Fernmelde- und elektronische Aufklärung

1. Richtlinien und Erlassen kommen keine unmittelbaren arbeitsrechtliche Bedeutung zu; bedeutsam werden sie nur, wenn ihre Zugrundelegung einzelvertraglich vereinbart wurde.2. Wird dem Arbeitnehmer außertariflich eine Stellenzulage gewährt unter den gleichen Voraussetzungen, in der gleichen Höhe und in dem gleichen Umfang wie entsprechend eingesetzten und vergleichbaren Beamten nach Nr. 8 a der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B des Bundesbesoldungsgesetzes und enthält sowohl diese gesetzliche Bestimmung als auch die Vereinbarung in der Nebenabrede keine Bezugnahme auf die verfahrensrechtliche Bestimmung, wonach ein als Angestellter tätiger Mitarbeiter, der außertariflich die Zulage erhält, vor der Entziehung der Zulage aktenkundig anzuhören ist, kann die Unwirksamkeit der Entziehung nicht mit dem Unterbleiben der Anhörung begründet werden.