LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 04.03.2005
12 Sa 566/04
Normen:
SGB V § 74 Abs. 3 ; SGB IX § 81 Abs. 4 Nr. 1 § 81 Abs. 5 S. 3 ; BGB § 241 Abs. 1, 2 ;
Fundstellen:
LAGReport 2005, 253
NZA-RR 2005, 568
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 17.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 323/04

Unbegründeter Anspruch auf Wiedereingliederung eines schwerbehinderten Menschen - Zumutbarkeit nur bei realistischer Aussicht auf weitere Beschäftigung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.03.2005 - Aktenzeichen 12 Sa 566/04

DRsp Nr. 2005/11976

Unbegründeter Anspruch auf Wiedereingliederung eines schwerbehinderten Menschen - Zumutbarkeit nur bei realistischer Aussicht auf weitere Beschäftigung

1. Die derzeitige Ausgestaltung des Schwerbehindertenrechts und die Stärkung der Rechte schwerbehinderter Menschen, wie sie insbesondere durch die Änderung des § 14 SchwG mit der Einführung des Teilzeitanspruchs zum 01.10.2000 erfolgte, spricht grundsätzlich gegen die Verpflichtung des Arbeitgebers, Maßnahmen der Wiedereingliederung zu ermöglichen.2. Jedenfalls erscheint ein mehrmonatiger Einsatz eines Arbeitnehmers zu therapeutischen Zwecken gegen den Willen der Arbeitgeberin als Partnerin des Arbeitsvertrages nur zumutbar, wenn zumindest eine realistische Aussicht darauf besteht, dass die Maßnahme in überschaubarer Zeit in die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mündet, mag es auch ein auf der Grundlage von § 81 Abs. 5 Satz 3 SGB IX verändertes (etwa in der Arbeitszeit reduziertes) Beschäftigungsverhältnis sein.

Normenkette:

SGB V § 74 Abs. 3 ; SGB IX § 81 Abs. 4 Nr. 1 § 81 Abs. 5 S. 3 ; BGB § 241 Abs. 1, 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten, dem Kläger eine Wiedereingliederungsmaßnahme zu ermöglichen.