Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 05. Mai 2014 -
Die Anträge werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Die Parteien streiten im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes über die Zulässigkeit von Arbeitskampfmaßnahmen bei Konkurrenz zweier Gewerkschaften, die beide im DGB organisiert sind.
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