Die Parteien streiten um die Leistung von Schadensersatz.
Zwischen den Parteien bestand während der Zeit vom 01.09.2001 bis 31.06.2003 ein Ausbildungsverhältnis, in dessen Rahmen die Klägerin zur Hörgeräteakustikerin ausgebildet werden sollte; die Einzelheiten des Vertragsverhältnisses sind in dem schriftlichen Ausbildungsvertrag vom 31.08.2001 (Bl. 90 d.A.) geregelt.
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