Die Parteien streiten um die Leistung von Schadensersatz.
Von einer wiederholenden Darstellung des unstreitigen Tatbestandes sowie des erstinstanzlichen Parteivorbringens wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG abgesehen und auf die Zusammenfassung im Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 19.05.2004 (dort S. 3 bis 5 = Bl. 69 bis 71 d.A.) Bezug genommen.
Der Kläger hat beantragt,
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