LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 12.11.2007
5 Sa 502/07
Normen:
BGB § 280 Abs. 1 ; StGB § 246 § 303 ;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 15.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 182/07

Unbegründeter Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers wegen Nichtherausgabe eines Fahrzeugschlüssels bei eigener Herausgabepflicht gegenüber Dritten

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.11.2007 - Aktenzeichen 5 Sa 502/07

DRsp Nr. 2008/14572

Unbegründeter Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers wegen Nichtherausgabe eines Fahrzeugschlüssels bei eigener Herausgabepflicht gegenüber Dritten

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Fahrzeug anderweitig herauszugeben, so daß er es in legaler Weise gar nicht benutzen (lassen) darf, insbesondere auch nicht zu eigenen Erwerbszwecken, und sich damit nach Maßgabe einer gegen den Arbeitgeber erhobenen Strafanzeige die Verweigerung der Fahrzeugherausgabe und dessen Weiternutzung als das Fortdauern einer vorsätzlichen Unterschlagungshandlung (§ 246 StGB) sowie die durch Weiternutzung entstehende Abnutzung und Wertminderung als eine vorsätzliche Sachbeschädigung darstellt, ist es dem Arbeitnehmer ohne das Risiko eigener strafbarer Handlungen gar nicht möglich und zumutbar, das Fahrzeug im Interesse des Arbeitgebers zu fahren.

Normenkette:

BGB § 280 Abs. 1 ; StGB § 246 § 303 ;

Tatbestand:

Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten (im Berufungsverfahren nur noch) darüber, ob der Beklagte und Widerkläger einen Schadensersatzanspruch gegen den Kläger und Widerbeklagten aus einem vormals zwischen den Parteien bestehenden Arbeitsverhältnis hat.