Die Parteien, zwei Arbeitnehmer, streiten um die Leistung von Schmerzensgeld sowie um die Feststellung einer Schadensersatzpflicht.
Von der Darstellung des unstreitigen Tatbestandes sowie des erstinstanzlichen Parteivorbringens wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG abgesehen und auf die Zusammenfassung im Urteil des Arbeitsgericht Ludwigshafen vom 17.09.2004 (dort S. 2 bis 6 = Bl. 72 bis 76 d.A.) verwiesen.
Der Kläger hat beantragt,
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|