Die Parteien streiten über eine Sozialplanabfindung.
Die am 22.02.1962 geborene Klägerin ist ledig. Sie wurde von der Beklagten nach Abschluss ihrer Ausbildung mit Wirkung zum 28.07.1983 als Sachbearbeiterin in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen.
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