LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 20.08.2019
L 9 AS 1665/19
Normen:
SGG § 54 Abs. 1 S. 1; SGG § 131 Abs. 1 S. 3; GG Art. 19 Abs. 4; SGB X § 39 Abs. 2; SGB II;
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 14.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 10 AS 716/19

Unbegründetheit der Berufung im Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit der Erteilung eines Hausverbots für Liegenschaften eines Jobcenters für einen zurückliegenden ZeitraumFehlendes Rechtsschutzinteresse für eine Anfechtungs- und Verpflichtungsklage

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.08.2019 - Aktenzeichen L 9 AS 1665/19

DRsp Nr. 2019/17505

Unbegründetheit der Berufung im Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit der Erteilung eines Hausverbots für Liegenschaften eines Jobcenters für einen zurückliegenden Zeitraum Fehlendes Rechtsschutzinteresse für eine Anfechtungs- und Verpflichtungsklage

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Karlsruhe vom 14. Mai 2019 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 54 Abs. 1 S. 1; SGG § 131 Abs. 1 S. 3; GG Art. 19 Abs. 4; SGB X § 39 Abs. 2; SGB II;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten steht ein durch die Beklagte erteiltes Hausverbot im Streit.