Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 15.07.2019 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragsteller für das Beschwerdeverfahren. Den Antragstellern wird für das Beschwerdeverfahren ab dem 23.09.2019 ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und die Rechtsanwaltssozietät T, E, beigeordnet.
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