Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Lübeck vom 19. Juli 2019 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 6.850,23 EUR festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin begehrt die gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen eine Beitragsforderung der Antragsgegnerin.
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