OLG Saarbrücken - Beschluss vom 01.02.2008
8 U 521/04
Normen:
ZPO § 91a ;
Fundstellen:
OLGReport-Saarbrücken 2008, 369
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, - Vorinstanzaktenzeichen IV O 116/01

Unbegründetheit einer Kündigungsfeststellungsklage bei mehrfacher Kündigung

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 01.02.2008 - Aktenzeichen 8 U 521/04

DRsp Nr. 2008/12737

Unbegründetheit einer Kündigungsfeststellungsklage bei mehrfacher Kündigung

Ist ein Arbeits- bzw. Dienstverhältnis im Hinblick auf eine frühere Kündigung bereits beendet, geht eine nachfolgende Kündigung ins Leere. Eine gleichwohl erhobene Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit letzterer Kündigung ist aber von Anfang an unbegründet, da es an einer anspruchsbegründenden Voraussetzung, nämlich am Bestand des Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt der Kündigung fehlt, auch wenn dies erst während des laufenden Prozesses in einem Parallelprozess rechtskräftig festgestellt wird.

Normenkette:

ZPO § 91a ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Kläger war hauptamtliches Vorstandsmitglied der Beklagten. Diese kündigte seinen Dienstvertrag am 7.5.2001 fristlos, wogegen sich der Kläger in dem Verfahren 7 IV O 52/01 vor dem Landgericht Saarbrücken (= 8 U 269/03-58-, OLG Saarbrücken = VII ZR 183/05, BGH) zur Wehr gesetzt hat. Im November 2001 sprach die Beklagte gegenüber dem Kläger - aus anderen Gründen - weitere fristlose Kündigungen aus, die Gegenstand vorliegenden Rechtsstreits sind.